provisorische Verheiratung für den TÜV
Es geht voran!
Jetzt braucht es erst mal den TÜV, damit das Fahrzeug ohne irgendwelche weiteren Widrigkeiten auch noch nach dem 4.7.24 in die Schweiz eingeführt und zugelassen werden kann. Das Strassenverkehrsamt Thurgau war sehr behilflich und hat eine Ausnahmelösung gefunden, dass es auch nach dem Stichtag zugelassen werden kann, weil dies ein Wohnmobil und kein ’normaler‘ LKW ist. Wir gehen auf Nummer sicher und mit einer Kurzzulassung in D (EU) sind wir dann sicher.
Nach dem TÜV kommt die Box nochmal runter damit in der Halle im unteren Chassisbereich weiter gearbeitet werden kann.
Einen Namen für unseren Reisebegleiter haben wir jetzt auch gefunden:
weil wir international in diversen Sprachregionen in WALD und am Meer unterwegs sind.
Fortsetzung folgt!